Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH Jedes Angebot, jeder Verkauf sowie jede Warenlieferung von lpm Production A/S, CVR-Nr. 32830080 (im Folgenden „lpm“) an den Kunden erfolgt gemäß vorliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGBs“) in dem Umfang, wie von ihnen nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung abgewichen worden ist. 

Die AGBs haben Vorrang vor anderslautenden Bedingungen des Kunden in Auftrag, Annahme, Einkaufsbedingungen und sonstigen Dokumenten des Kunden, auch wenn lpm es unterlässt, gegen anderslautende Bedingungen des Kunden Einspruch zu erheben.

2. AUFTRAG/ANGEBOT Ein endgültiger und bindender Vertrag zwischen dem Kunden und LPM gilt erst als geschlossen, wenn der schriftliche Auftrag des Kunden von lpm durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und dem Auftrag des Kunden hat die Auftragsbestätigung Vorrang.

3. PREISE Angebote und Preise, die in Preislisten und Auftragsbestätigungen angegeben sind, verstehen sich ohne MwSt., Verpackung, Porto sowie sonstige Zusatzleistungen, die bei Rechnungsstellung an den Kunden zum Preis hinzugerechnet werden

4. LIEFERUNG UND MENGE Jeder von lpm mitgeteilte Lieferzeitpunkt ist geschätzt und damit für LPM unverbindlich, es sei denn, dass schriftlich eine feste Lieferzeit für die gesamte Warenlieferung oder Teile davon vereinbart wurde.

Ist eine Lieferklausel vereinbart, so ist diese gemäß den bei Vertragsschluss geltenden INCOTERMS auszulegen.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung „Ex works“ (ab Fabrik) von lpms Lager in Ølgod, Dänemark.

Die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die Beschädigung der verkauften Ware geht bei Lieferung auf den Kunden über.

lpm teilt mit, wenn die Warenlieferung abholbereit ist. Übernimmt der Kunde nicht die Lieferung der Warenlieferung, ohne dass dies auf Verhältnisse bei lpm zurückzuführen ist, gilt die Lieferung zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu dem lpm mitgeteilt hat, dass die Warenlieferung lieferbereit ist. Die Warenlieferung steht hierauf auf Rechnung und Risiko des Kunden bei lpm. lpm ist berechtigt, Lagermiete, Kosten etc. zu verlangen, solange die Warenlieferung bei lpm steht.

Wenn vereinbart ist, dass lpm die Waren vom Lieferort versenden soll, trägt der Kunde die Ausgaben hierfür, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart, und der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass der vereinbarte Abladeort unmittelbar über einen fahrbaren Weg zugänglich ist, sowie dass das Entladen umgehend und ohne zusätzliches Personal oder zusätzliche Ausrüstung erfolgen kann.

lpm behält sich vor, mit einer Spanne von +/-10% der vereinbarten Gesamtmenge zu liefern, ohne dass dadurch ein Mangel in der Menge vorliegt, für den lpm haftet.

5. BEZAHLUNG UND VERRECHNUNGSVERBOT Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt jede Warenlieferung gegen Barzahlung und gleichzeitige Aushändigung der Rechnung, und lpm ist berechtigt, die Warenlieferung bis zum Erhalt der Zahlung des Kunden zurückzuhalten. Bei fehlender rechtzeitiger Bezahlung werden ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe 2 % pro angefangenem Monat auf den jeweils geschuldeten Betrag berechnet. 

Der Kunde darf keine Verrechnung an der Kaufsumme vornehmen, und der Kunde darf kein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder eine Zahlung aufgrund von Verzögerung, Mängeln oder sonstigen Gegenforderungen verweigern.

Sofern der Kunde die Bezahlung der Kaufsumme für eine Warenlieferung oder eine Teilwarenlieferung nicht erfüllen, kann lpm haftungsbefreit jede später Warenlieferung/Teilwarenlieferung zurückhalten bzw. die Übergabe der Warenlieferung an den Kunden verhindern, bis die gesamten fälligen Außenstände des Kunden gegenüber lpm beglichen sind.

6. ABBESTELLUNG UND RÜCKSENDUNG Bestellt der Kunde eine Warenlieferung ab, ist der Kunde verpflichtet, lpm für jeden Verlust und jegliche Kosten, die lpm in diesem Zusammenhang entstehen mögen, schadlos zu halten.   

Warenlieferungen werden nicht zurückgenommen.

7. REKLAMATION UND MÄNGEL Der Kunde hat nach der Lieferung die gelieferte Ware umgehend auf etwaige Mängel zu untersuchen. Sofern der Kunde Fehler und Mängel an der gelieferten Ware feststellt, hat der Kunde umgehend unter Angabe der Mängel, die geltend gemacht werden, gegenüber lpm zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht umgehend, nachdem ein Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müssen, entfällt das Recht des Kunden, den Mangel geltend zu machen.

Hat der Kunde nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung lpm davon unterrichtet, dass der Kunde sich auf einen Mangel berufen möchte, kann der Kunde den Mangel später nicht geltend machen.

Mangelhafte Waren dürfen ohne vorherige Vereinbarung mit lpm nicht zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung mangelhafter Waren werden von lpm bestritten. Befinden sich die Waren zum Zeitpunkt der Rücksendung an einem anderen Ort als zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags vorausgesetzt, bestreitet der Kunde etwaige Mehrkosten, die dadurch entstehen.

Im Falle von Fehlern oder Mängeln an den Waren wählt lpm eigenhändig, ob lpm den Mangel durch Reparatur oder Neulieferung oder dadurch beheben möchte, dass er dem Kunden eine von LPM festgesetzte verhältnismäßige Minderung von der vereinbarten Kaufsumme leistet.

lpms Schadensersatzpflicht aufgrund von Mängeln ist in jedem Fall auf direkte Verluste des Kunden beschränkt, jedoch maximal auf die vom Kunden bezahlte Kaufsumme für die betreffende Warenlieferung, es sei denn, dass lpm sich grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat.

Ausgetauschte Teile sind Eigentum von lpm.

8. VERSPÄTETE LIEFERUNG Die Vereinbarung einer festen Lieferzeit muss schriftlich vorliegen und kann nur durch eine neue schriftliche Vereinbarung zwischen lpm und dem Kunden geändert werden.

Im Falle einer verspäteten Lieferung hat der Kunde an lpm eine schriftliche Mahnung auf Lieferung zu schicken, in der lpm eine Zusatzfrist zur Lieferung von mindestens 5 Arbeitstagen einzuräumen ist.

Überschreitet lpm die Zusatzfrist um mehr als 5 Arbeitstage, ist der Kunde hierauf berechtigt, vom Vertrag in Bezug auf diejenigen Waren einer Warenlieferung zurückzutreten, die von der Verspätung betroffen ist, es sei denn, dass die Verspätung auf eine Verspätung bei lpms Zulieferern oder höhere Gewalt, siehe Punkt 11, zurückzuführen ist.

Entscheidet sich der Kunde für einen Rücktritt vom Vertrag, hat der Kunde ausschließlich bezüglich des verspäteten Teils einer Warenlieferung ein Recht auf Rückzahlung etwaiger Vorauszahlungen.

lpms Schadensersatzpflicht anlässlich einer Verspätung ist in jedem Fall auf direkte Verluste des Kunden beschränkt, jedoch maximal auf die vom Kunden bezahlte Kaufsumme für die betreffende Warenlieferung, es sei denn, dass lpm sich grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG lpms Haftung ist in allen Fällen auf direkte Verluste des Kunden beschränkt. lpm ist in keinem Fall haftbar für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill, entgangenen Nutzwert, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, entgangene Einsparungen oder indirekte Verluste oder Folgeschäden.

10. PRODUKTHAFTUNG lpms Produkthaftung unterliegt dänischem Recht, mit den Einschränkungen, die in dieser Bestimmung genannt sind, und in dem Umfang, wie diese Einschränkungen nicht zwingenden Gesetzesbestimmungen widersprechen.

In dem Umfang wie lpm als Folge der Produkthaftung schadensersatzpflichtig ist, ist LPMs Haftung jederzeit auf direkte Verluste beschränkt. lpm ist in keinem Fall haftbar für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, entgangenen Nutzwert, Verlust von Goodwill, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Daten, entgangene Einsparungen oder indirekte Verluste oder Folgeschäden als Folge der Produkthaftung.

lpms gesamte Produkthaftung gegenüber dem Kunden ist auf 10.000.000 DKK pro Kalenderjahr beschränkt.

In dem Maße wie lpm eine Produkthaftung als Folge von Ansprüchen Dritter auferlegt werden mag, ist der Kunde verpflichtet, lpm im selben Umfang schadlos zu halten, wie lpms Haftung gegenüber dem Kunden gemäß diesen AGBs beschränkt ist.

Sofern Dritte gegenüber lpm oder dem Kunden anlässlich der Produkthaftung Ansprüche erheben, ist die betreffende Partei verpflichtet, die andere Partei hierüber zu unterrichten.

11. HÖHERE GEWALT lpm ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar, wenn folgende Umstände nach Vertragsschluss eintreten und die Vertragserfüllung verhindern oder aufschieben: Krieg und Mobilmachung, Aufruhr und Unruhen, Terroraktionen, Naturkatastrophen, Streiks und Aussperrungen, Warenknappheit sowie Mängel oder Verspätung einer Warenlieferung von Zulieferern, Brand, fehlende Transportmöglichkeiten, Währungsbeschränkungen, Import- und Exportbeschränkungen, außergewöhnliche Eingriffe durch staatliche Behörden oder EU-Behörden, Epidemien und Pandemien, Todesfall, Krankheit oder Ausscheiden von Schlüsselpersonen oder andere Umstände, die lpm nicht direkt beeinflussen kann. In diesem Fall ist lpm berechtigt, die Lieferung zu verschieben, bis das Erfüllungshindernis endet, oder alternativ schadensersatzfrei den Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren. 

12. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs unwirksam sein oder werden, ist die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen.

13. ANZUWENDENDES RECHT UND STREITSCHLICHTUNG Die AGBs und der Vertrag der Parteien unterliegen dänischem Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des dänischen Rechts über anzuwendendes Recht.

Hat der Kunde seinen Sitz in der EU, in Norwegen, Island oder der Schweiz, ist jeder Streit zwischen dem Kunden und lpm durch das Gericht in Esbjerg zu entscheiden.

Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der EU, Norwegens, Islands und der Schweiz, ist jeder Streit, der sich im Zusammenhang mit diesen AGBs oder mit dem Vertrag der Parteien ergeben mag, hierunter Streit bezüglich der Existenz oder Gültigkeit der AGBs oder des Vertrags, durch ein Schiedsgericht an der Schiedsgerichtsstelle in Kopenhagen, Dänemark, gemäß den von der Schiedsgerichtsstelle hierzu beschlossenen Bestimmungen zu entscheiden, die bei Eröffnung des Schiedsgerichtsverfahrens gelten. Die Sprache für das Schiedsgerichtsverfahren soll Englisch sein.

Ungeachtet des oben Genannten ist der Kunde dazu verpflichtet, sich vor demjenigen Gericht oder Schiedsgericht verklagen zu lassen, das Schadensersatzansprüche behandelt, die von Dritten gegen lpm in Bezug auf Produkthaftung erhoben werden.

Gültig ab 01-08- 2020